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Für den Erwerb der Berufspilotenlizenz CPL-H sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Mindestalter 18 Jahre, Tauglichkeitsklasse 1, praktische Ausbildung in einem modularen Lehrgang, Voraussetzungen: mindestens 155 Std. Flugerfahrung als Pilot auf Hubschraubern, davon können 20 Std. als Pilot PPL(A) angerechnet werden, bzw. 50 Std. als Pilot CPL(A) oder 10 Std. als Pilot von Reisemotorsegler oder Segelflugzeugen.

Theoretischer Unterricht in folgenden Fächern:
Luftrecht und ATC-Verfahren, Sprechfunk deutsch und englisch, Allgemeine Luftfahrzeugkunde, Flugleistung und Flugplanung, Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Navigation, Flugleistung und Flugplanung, Betriebliche Verfahren, Verhalten in besonderen Fällen, Aerodynamik.
Die theoretische Ausbildung ist innerhalb 18 Monaten abzuschließen, und kann in einem Teil als Fernlehrgang absolviert werden, bei dem nach Abschluss des Fernlehrgangs der Nahunterricht folgt.

Praxisausbildung: 30 Flugstunden nach den Ausbildungsrichtlinien von JAR-FCL.

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne!

Es gibt sowohl diese Möglichkeit der modularen aber auch der durchgehenden Ausbildung (d.h. ab Fußgänger)
Die Beratung zur Ausbildung zum Berufshubschrauberpiloten findet bei der LGM in Mannheim statt. Dort erhalten Sie alle weiteren Auskünfte darüber. Web: www.lgm-mannheim.de - Email: info@lgm-mannheim.de
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Luftfahrtbundesamtes. Klicken Sie auf den Link und wenn Sie auf der LBA Seite sind, dann finden Sie unter Einführung JAR-FCL 2 und 1 DV der LuftPersV genaue Details: www.lba.de
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