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Für den Erwerb der Berufspilotenlizenz CPL-H sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Mindestalter 17 Jahre, Tauglichkeitsklasse 1, praktische Ausbildung in einem modularen Lehrgang, Voraussetzungen: mindestens 155 Std. Flugerfahrung als Pilot auf Hubschraubern, davon können 20 Std. als Pilot PPL(A) angerechnet werden, bzw. 50 Std. als Pilot CPL(A) oder 10 Std. als Pilot von Reisemotorsegler oder Segelflugzeugen. Im durchgehenden Ausbildungsweg ab Fußgänger fliegen Sie 135 h Ausbildung bis zur praktischen Prüfung.

Theoretischer Unterricht in folgenden Fächern:
Luftrecht und ATC-Verfahren, Sprechfunk deutsch und englisch - Allgemeine Luftfahrzeugkunde, Flugleistung und Flugplanung - Menschliches Leistungsvermögen - Meteorologie - Navigation, Flugleistung und Flugplanung - Betriebliche Verfahren, Verhalten in besonderen Fällen - Aerodynamik.
Die theoretische Ausbildung ist innerhalb 18 (24) Monaten abzuschließen, und kann in einem Teil als Fernlehrgang absolviert werden, bei dem nach Abschluss des Fernlehrgangs der Nahunterricht folgt.

Praxisausbildung: 30 (135) Flugstunden nach den Ausbildungsrichtlinien von JAR-FCL.
Es gibt sowohl diese Möglichkeit der modularen aber auch der durchgehenden Ausbildung(d.h. ab Fußgänger) Die Zeiten in Klammer sind für die durchgehende Ausbildung eingetragen. Infos: www.lba.de
Die Beratung zur Ausbildung zum Berufshubschrauberpiloten findet bei LifeFlight in Hangelar statt. Dort erhalten Sie alle weiteren Auskünfte.

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne!
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